Pflanzenschutz

Im kontrollierten integrierten Pflanzenbau nehmen viele Einflussfaktoren bei der Erzeugung von gesunden und hochwertigen Ernteprodukten teil.

Durch gesunde und widerstandsfähige Pflanzen bzw. Saatgut aus der natürlichen Züchtung, eine schonende und angepasste Bodenbearbeitung, Nutzen der natürlichen Bodenfruchtbarkeit, optimale Standortwahl sowie Nutzen der natürlichen Widerstandskräfte gegen Krankheiten und Schädlinge wird der Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Düngemittel auf das Mindeste reduziert.

Klimatische Veränderungen, steigende Umweltgifte in der Luft, Anpassungsprozesse bei den Schadinsekten, Pilzkrankheiten sowie bei den unerwünschten Unkräutern und Ungräsern stellen an den ökologischen und konventionellen Getreidebauer hohe Ansprüche bei der Bestandesführung. Die Globalisierung und die Reiselust vieler Konsumenten unterstützen die verdeckte Einschleppung von bis dato in der Region unbekannten Schadorganismen. Will der Landwirt seine angebauten Ackerkulturen zur quantitativen und qualitativen Nahrungssicherheit für Mensch und Tier erfolgreich ernten, bedarf es an einen hohen aktuellen Wissenstand über die verfügbaren und gesetzlich erlaubten Möglichkeiten. Unabhängig von der Bewirtschaftungsweise dürfen ökologisch und konventionell wirtschaftende Landwirte nur die in Österreich gesetzlich zugelassenen Pflanzenschutzmittel einsetzen.
Diese können in dem aktuellen Pflanzenschutzregister über im Bundesamt für Ernährungssicherheit (Institut für Pflanzenschutzmittel, 1220 Wien) abgefragt werden.
(http://www.baes.gv.at/pflanzenschutzmittel/pflanzenschutzmittelregister/)

Neben einer Pflanzenbauberatung unterstützen wir Sie bei der Beschaffung der erwünschten und erlaubten handelsüblichen Pflanzenschutzmittel und Hilfsstoffen.
Restentleerte Verpackungen von Pflanzenschutzmittel werden über das ARA- System gesammelt und verwertet.

Die REACH- Verordnung der EU regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Seit 01.06.2007 ist dieses geltendes Recht in Österreich und muss entsprechnend von jeden Anwender und Akteur angewandt werden.
Über die Wirtschaftskammer Österreich können Sie dazu das Informationsblatt "REACH für Land- und Forstwirte" online abfragen.
(https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Agrarhandels/REACH_fuer_Land_u_Forstwirte.pdf)

Land- und Forstwirte sind sogenannnte Nachgeschaltete Anwender und sind unter anderem verpflichtet, die produktbezogenen Sicherheitsdatenblätter in digitaler oder Papierform zu archivieren.
Über die Homepage der folgenden Firmen können diese Sicherheitsblätter laufend abgefragt werden:

 

 

Grundsätzlich lassen sich biologische und konventiunelle Pflanzenschutzmitteln wie folgt einteilen:

  • Akarizide gegen Milben / Spinnentiere
  • Avizide gegen Vögel
  • Bakterizide gegen Bakterien
  • Fungizide gegen Pilze
  • Herbizide gegen Pflanzen:
  • Algizize gegen Algen
  • Arborizide gegen Gehölze
  • Graminizide gegen Gräser
  • Insektizide gegen Schadinsekten
  • Molluskizide gegen Schnecken
  • Nematizide gegen Nematoden (Fadenwürmer)
  • Ovizide gegen (Insekten-) Eier
  • Pestizide gegen Pest
  • Rodentizide gegen Nagetiere
  • Viruzide gegen Viren und Viriode
  • Mittel zur Verhütung der Wildschäden
  • Wildverbiss- und Vergrämungsmittel
  • Schälschutzmittel
  • Fegeschutzmittel

Weitere Pflanzenschutzmittel sind

  • Mittel für die Rebveredelung und Veredelung an Obst- und Ziergehölzen
  • Mittel zum Wundverschluss
  • Wachstumsregler
  • Beizmittel zur Behandlung von Saat- und Pflanzgut
  • Mittel zur Bodenentseuchung